Die Medienanstalten
Medienregulierung ist in Deutschland föderal organisiert. Deshalb gibt es 14 unabhängige Landesmedienanstalten. In Fällen mit länderübergreifender Bedeutung und bei zentralen Aufgaben
und Projekten arbeiten die Landesmedienanstalten unter der Dachmarke „die medienanstalten“ in bundesweiten Gremien zusammen. Ein zentraler Aufgabenbereich der Medienaufsicht wird derzeit durch den europäischen Digital Services Act, den European Media Freedom Act und die damit zusammenhängenden Rechtsakte definiert.
Die Gemeinsame Geschäftsstelle in Berlin gestaltet und koordiniert diese Zusammenarbeit. So leisten wir im Zusammenspiel mit den Landesmedienanstalten und ihren Gremien einen unverzichtbaren
Beitrag zur Sicherung von Medienvielfalt und Meinungsfreiheit.