Die Medienanstalten
Medienregulierung ist in Deutschland föderal organisiert. Deshalb gibt es 14 unabhängige Landesmedienanstalten. In Fällen mit länderübergreifender Bedeutung und bei zentralen Aufgaben und Projekten arbeiten die Landesmedienanstalten unter der Dachmarke „die medienanstalten“ in bundesweiten Gremien wie der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zusammen.
Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Aufsicht über private Medien im Bereich Programm, Werbung für den Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk), mehr und mehr aber auch im Bereich der Telemedien-Regulierung: die Einhaltung der journalistisch-redaktionellen Sorgfaltspflichten sowie die Bekämpfung von Desinformation.
Entscheidungen der Gremien im Bereich der Aufsicht werden in Prüf- und Arbeitsgruppen bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten der Häuser vorbereitet. Eine Aufgabe der GGS ist es, diese zu koordinieren. So leisten wir im Zusammenspiel mit den Landesmedienanstalten und ihren Gremien einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung von Medienvielfalt und Meinungsfreiheit.